Wer möchte sich schon mit Vorsorgemöglichkeiten beschäftigen, wenn es einem gut geht und man selbst seine Angelegenheiten bewerkstelligen kann? Wenn Sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, dann muss dies ein Vertreter für Sie erledigen.
Es gibt drei verschiedene Formen, um früh genug Vorsorge zu treffen:
Mit der Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Vertrauensperson (Ehepartner/in, Eltern, Kinder, Familienangehörige, Freunde oder Bekannte) die stellvertretend für Sie handelt, die Entscheidungen trifft und gegebenenfalls Verträge o.ä. – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen abschließt.
- Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
- Wer kümmert sich um mein Haus/meine Wohnung?
- Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten?
- Wer organisiert für mich ambulante Hilfen und wer entschiedet über ärztliche Maßnahmen?
Und überhaupt - Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?
Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Ihr rechtlicher Betreuer werden soll, falls dies zukünftig irgendwann einmal notwendig sein sollte. Die festgelegte Person wird dann vom Betreuungsgericht per Beschluss als Ihr Betreuer festgelegt.
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie freilich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.
Das sind nur einige von vielen Gesichtspunkten, mit denen Sie sich einmal auseinandersetzen sollten.
Mehr darüber erfahren Sie in Einzelgesprächen.
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Oliver Bossink
Querschnitts-Beauftragter
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