Vor­sor­ge­voll­mach­ten, Betreu­ungs– und Patientenverfügungen

Wer möch­te sich schon mit Vor­sor­ge­mög­lich­kei­ten beschäf­ti­gen, wenn es einem gut geht und man selbst sei­ne Ange­le­gen­hei­ten bewerk­stel­li­gen kann? Wenn Sie ihre Ange­le­gen­hei­ten nicht mehr selbst regeln kön­nen, dann muss dies ein Ver­tre­ter für Sie erledigen. 

Es gibt drei ver­schie­de­ne For­men, um früh genug Vor­sor­ge zu treffen:

Mit der Vor­sor­ge­voll­macht beauf­tra­gen Sie eine Ver­trau­ens­per­son (Ehepartner/in, Eltern, Kin­der, Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, Freun­de oder Bekann­te) die stell­ver­tre­tend für Sie han­delt, die Ent­schei­dun­gen trifft und gege­be­nen­falls Ver­trä­ge o.ä. – ent­we­der umfas­send oder in abge­grenz­ten Berei­chen abschließt.

  • Wer erle­digt mei­ne Bankgeschäfte?
  • Wer küm­mert sich um mein Haus/meine Wohnung?
  • Wer küm­mert sich um mei­ne Behör­den- und Versicherungsangelegenheiten?
  • Wer orga­ni­siert für mich ambu­lan­te Hil­fen und wer ent­schie­det über ärzt­li­che Maß­nah­men?
    Und über­haupt
  • Wer küm­mert sich um mei­ne per­sön­li­chen Wün­sche und Bedürfnisse?

Mit der Betreu­ungs­ver­fü­gung legen Sie fest, wer Ihr recht­li­cher Betreu­er wer­den soll, falls dies zukünf­tig irgend­wann ein­mal not­wen­dig sein soll­te. Die fest­ge­leg­te Per­son wird dann vom Betreu­ungs­ge­richt per Beschluss als Ihr Betreu­er festgelegt.

In der Pati­en­ten­ver­fü­gung wird gere­gelt, wel­che ärzt­li­chen Maß­nah­men Sie zu Ihrer medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung wün­schen und wel­che Sie ableh­nen. So üben Sie vor­ab Ihr Selbst­be­stim­mungs­recht für den Fall aus, dass Sie bei einer schwe­ren Krank­heit oder nach einem Unfall Ihren Wil­len nicht mehr äußern kön­nen. Bis zu dem Moment behal­ten Sie frei­lich das Recht, Ihre Ver­fü­gung jeder­zeit ganz oder in Tei­len zu ändern.

Das sind nur eini­ge von vie­len Gesichts­punk­ten, mit denen Sie sich ein­mal aus­ein­an­der­set­zen soll­ten.
Mehr dar­über erfah­ren Sie in Ein­zel­ge­sprä­chen.
Unter­neh­men, Ver­ei­nen, Ein­rich­tun­gen und Seel­sor­ge­ein­hei­ten bie­ten wir Fach­vor­trä­ge an. Rufen Sie uns ein­fach an.


 

Oli­ver Bos­sink
Quer­schnitts-Beauf­trag­ter

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