Wir setzen uns für Menschen ein. Unser Angebot umfasst die Rechtliche Betreuung, sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich.
- Rechtliche Betreuung sichert das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen
- Rechtliche Betreuung tritt für eine Verbesserung der Lebenssituation der Menschen ein
- Rechtliche Betreuung geht nur gemeinsam – im Dialog mit dem/der Betreuten und der/dem Betreuer*in
Die gesetzliche Grundlage dieser Tätigkeit ist das Betreuungsgesetz (BtG) im Bürgerlichen Gesetzbuch § 1896 (1) ff BGB verankert.

Eine rechtliche Betreuung wird für volljährige Menschen eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können. Auf Antrag kann von der Person selber oder von Amts wegen beim örtlichen Betreuungsgericht ein Antrag auf Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung gestellt werden.
Der Umfang der Betreuungsaufgaben wird vom Betreuungsgericht nach dem individuellen Bedarf festgesetzt. Erforderliche Aufgabenkreise können sein:
- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Rechts-Antrags und Behördenangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
Neben hauptamtlichen rechtlichen Betreuungen werden vom SkM auch ehrenamtliche BetreuerInnen für diese Aufgabe gewonnen und in ihrer Tätigkeit beraten, begleitet und fortgebildet.
Weiterhin informieren wir interessierte Einzelpersonen und Gruppen zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Unsere Tätigkeiten bieten wir unabhängig von Konfession, Nationalität und Geschlecht an.
- Sie möchten mehr über die Führung rechtlicher Betreuungen wissen?
- Sie haben Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung?
- Sie benötigen Unterstützung?
- Sie haben Fragen zum Thema Rechtliche Betreuung?
Wir informieren und beraten Sie gerne!
Hauptamtlich geführte Betreuungen
Als anerkannter Betreuungsverein übernehmen unsere hauptberuflichen Mitarbeiter*innen rechtliche Betreuungen für volljährige Menschen, die z. B. aufgrund ihrer
- psychischen Erkrankung
- Suchterkrankung
- Alterserkrankung
- körperlichen und/oder geistigen Behinderung
nicht oder nur teilweise in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu besorgen und ihre Interessen ausreichend selbst zu vertreten.
Unser Ziel ist es, die Rechte unserer Betreuten zu stärken, ihre Selbstbestimmung und Individualität zu fördern und Eingriffe in ihre Rechte auf das notwendigste Maß zu beschränken.
Das heißt:
- Wir geben so viel Unterstützung wie nötig.
- Wir akzeptieren andere Lebenswege und Einstellungen.
- Wir versuchen, Fähigkeiten im Betreuten zu wecken.
- Wir bringen nötigenfalls Ordnung ins Chaos.
- Wir beziehen andere Hilfedienste ein.
- Wir mischen uns ein, wenn es nicht mehr anders geht.
- Wir begleiten, anstatt zu bevormunden.
Der Unterstützungsbedarf liegt in den erforderlichen Aufgabenkreisen.
Zur Führung von Betreuungen stellt der SkM Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen und Gerontolog*innen zur Verfügung. Sie nehmen an regelmäßigen Fortbildungen und Supervisionen teil.
Wenn Sie eine Betreuungsübernahme durch den SkM wünschen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Tel.: 05921/727230 oder post@skm-nordhorn.de
Ehrenamtlich geführte Betreuungen
Die Gewinnung und Begleitung ehrenamtlich rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer ist ein wichtiges Anliegen des SkM. Unsere Angebote sind unabhängig von Geschlecht, Konfession oder Nationalität.
Als rechtliche*r Betreuer*in…
- organisieren Sie Hilfen für Ihre Betreuten.
- sind Sie offen für andere Menschen und ihre Lebensvorstellungen.
- sind Sie bereit, sich längere Zeit um die Anliegen eines anderen Menschen zu kümmern.
- Sie müssen nicht hauswirtschaftliche oder pflegerische Tätigkeiten übernehmen. Sie organisieren diese.
Wer kann rechtliche*r Betreuer*in werden?
Grundsätzlich kann jede*r erwachsene Bürger*in die Aufgaben eine*r Betreuer*in übernehmen.
Er/Sie sollte bereit sein, sich ehrenamtlich zu engagieren und Verantwortung für einen hilfebedürftigen Menschen zu tragen.
Unsere Angebote für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer:
- Beratungsgespräche, telefonisch und persönlich
- Begleitung bei schwierigen Angelegenheiten
- Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuern
- Fortbildungsangebote
- Unfall-/Haftpflichtversicherung
Für die Vereinbarung persönlicher Gesprächstermine sprechen Sie bitte vorab einen Termin ab.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen, ob Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit übernehmen möchten und helfen dabei, eine geeignete Betreuung zu finden.
Ansprechpersonen

Oliver Bossink
Querschnittsbeauftragter und rechtlicher Betreuer
Telefon: 05921 72723–13
Fax: 05921 72723–18
E‑Mail: bossink@skm-nordhorn.de

Manuel Hopp
Geschäftsführer und rechtlicher Betreuer
Telefon: 05921 72723–17
Fax: 05921 72723–18
E‑Mail: hopp@skm-nordhorn.de

Lisa Liening
Stv. Geschäftsführerin und rechliche Betreuerin
Telefon: 05921 72723–19
Fax: 05921 72723–18
E‑Mail: liening@skm-nordhorn.de

Jürgen Menger
Rechtlicher Betreuer
Telefon: 05921 72723–12
Fax: 05921 72723–18
E‑Mail: menger@skm-nordhorn.de

Martina Olde Meule
Rechliche Betreuerin
Telefon: 05921 72723–14
Fax: 05921 72723–18
E‑Mail: oldemeule@skm-nordhorn.de

Matthias Spalink
Rechtlicher Betreuer
Telefon: 05921 72723–16
Fax: 05921 72723–18
E‑Mail: spalink@skm-nordhorn.de

Kristina Weselski
Rechliche Betreuerin
Telefon: 05921 72723–11
Fax: 05921 72723–18
E‑Mail: weselski@skm-nordhorn.de

Sozialdienst katholischer Männer im Landkreis Grafschaft Bentheim e.V.
Mittelstraße 7
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 727230
Fax: 05921 7272318
E‑Mail: post@skm-nordhorn.de

